Wir sind technologisch top:
Medizintechnik auf neuestem Stand.
Eine Praxis kann nur dann VRNZ-Praxis sein, wenn ihre Medizintechnik „state of the art“ ist. Die Minimalanforderung dessen, was dafür an medizintechnischer Ausstattung benötigt wird, legt die VRNZ-interne Technologiekommission fest, die gegebenenfalls auch auf externe Gutachter zurückgreift.