Wir sind technologisch top:
Medizintechnik auf neuestem Stand.

Eine Praxis kann nur dann VRNZ-Praxis sein, wenn ihre Medizintechnik „state of the art“ ist. Die Minimalanforderung dessen, was dafür an medizintechnischer Ausstattung benötigt wird, legt die VRNZ-interne Technologiekommission fest, die gegebenenfalls auch auf externe Gutachter zurückgreift.

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